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Inhaltsverzeichnis Einführung Der Bahnsteig Die Ausstattung des Bahnsteiges Die Beschilderung am Bahnsteig / Haltestelle |
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Die Ausstattung eines Bahnsteiges Auch bei der Ausstattung eines Bahnsteiges unterscheiden sich Haltepunkte und Bahnsteige innerhalb eines Bahnhofes. Wir können euch hier nur die grundsätzlichen Ausstattungsmerkmale darstellen. Darüber hinaus gibt es natürlich auch Möglichkeiten der Werbung etc. die aber von der Zustimmung der Bahnhofsverwaltung abhängig ist. An einem Haltepunkt bzw. auf einem Bahnsteig ist folgende Grundausstattung vorhanden:
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- Notbeleuchtung für Rettungswege (im Bahnhofsbereich) - Zeitanzeige (durch Uhr) - Telekommunikationsanlage - Strom-/Wasseranschluss - Leitstreifen für Sehbehinderte - Informationstafel (elektronisch oder über Blattanzeige) - Sitzgelegenheiten - Fahrscheinautomaten (wenn nicht im Bahnhofsbereich) - Abfallbehälter - Lautsprecheranlage - Videoüberwachung - Aufzug zu den Bahnsteigen
Wie den obigen Bildern zu entnehmen ist, können Bahnsteige sehr unterschiedlich ausgestattet sein. Entscheidend ist, ob es sich lediglich um einen einfachen Haltepunkt handelt (siehe Bild 3) oder ob es sich um einen Haltepunkt in einer kleinen Stadt handelt (siehe Bild 1). Wesentlich besser ausgestattet sind dann allerdings die Bahnsteige an einem Bahnhof (siehe Bild 2). Zusammenfassend kann deshalb folgendes festgestellt werden: Ausstattung: einfacher Haltepunkte - Fahrkartenautomat - Fahrgastinformation (Abfahrtszeiten am Haltepunkt) -Sitzgelegenheit - Ansagelautsprecher - Zeitanzeige - Papierkorb
Vergrößern - Bild anklicken Ausstattung: Haltepunkte in einer kleinen Stadt - Fahrkartenautomat - Fahrgastinformation (Abfahrtszeiten am Haltepunkt) -Sitzgelegeheit mit Überdachung - Beleuchtung - Ansagelautsprecher - Zeitanzeige - behinderten gerechter Bahnsteig - Papierkorb
Vergrößern - Bild anklicken Ausstattung: Bahnsteig in einem Bahnhof - Fahrkartenautomat - Fahrgastinformation (Abfahrtszeiten am Haltepunkt) - Sitzgelegeheit mit Überdachung - Beleuchtung - Ansagelautsprecher - Zeitanzeige - behinderten gerechter Bahnsteig mit Leiteinrichtungen - elektronische Fahrgastanzeige für Zughalt
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Die Beschilderung Auch an den Haltepunkten und Bahnsteigen gibt es eine reichhaltige Beschilderung, die insbesondere der Sicherheit der Passagiere dient. Als wichtigstes Schild am Bahnsteig ist das Schild "Gleis betreten verboten" zu bezeichnen. Es kennzeichnet das Ende eines Bahnsteiges.
Vergrößern - Bild anklicken Ein weiteres wichtiges Schild für Zugpassagiere ist das nachfolgende Schild "Vorsicht Absturz auf das Gleis".
Vergrößern - Bild anklicken Kein Schild, sondern eigentlich ein Signal ist das sog. Abfahrtssignal am Bahnsteig. Es handelt sich um einen Fahrtanzeiger. Der Fahrtanzeiger dient der Orientierung, dass der Fahrdienstleiter der Abfahrt des Zuges zustimmt. Er kann entweder als weißer schräger Lichtstreifen von links unten nach rechts oben (die Zustimmung gilt in Blickrichtung) bzw. als drei von rechts unten nach links oben steigende weiße Lichtpunkte aufweisen (die Zustimmung gilt entgegen der Blickrichtung). Bei bestehenden Anlagen kann statt der Lichtpunkte ein senkrechter Lichtstreifen gezeigt werden.
Vergrößern - Bild anklicken Bei begleiteten Zügen darf der Zug erst abfahren, wenn dieser den Auftrag an den Lokführer mit dem Signal Zp9 erteilt hat. Dieses Signal darf jedoch erst gegeben werden, wenn das Ausfahrsignal Fahrt zeigt. Da manche Ausfahrsignale vom Bahnsteig jedoch nicht einsehbar sind (Kurve/Zug steht davor), ist der Fahrtanzeiger angebracht, der den Zugführer in einem solchen Fall unterstützen soll. Ein weiteres Signal ist das Signal "Ne 5" ( Haltetafel), dass am Bahnsteigende steht: es kennzeichnet den Halteplatz der Zugspitze bei einem planmäßig Halt. Das Schild ist entweder eine hochstehende weiße Rechteckscheibe mit schwarzem Rand und schwarzem "H" oder oder eine hochstehende schwarze Rechteckscheibe mit weißem "H". Reisezüge mit Verkehrshalt haben an der Haltetafel zu halten. Ist die Haltetafel hinter dem Bahnsteig aufgestellt, hat ein Reisezug so zu halten, dass der erste Wagen des Zuges nicht über den Bahnsteig hinaus steht. Wo das Halten der Züge auf die Zuglänge abgestimmt werden soll, können Haltetafeln durch Zusatzschilder mit entsprechender Längenangabe ergänzt sein. In diesem Fall ist an der Haltetafel anzuhalten, an der die angegebene Länge gleich oder erstmals größer als die Zuglänge ist, spätestens an der Haltetafel ohne Zusatzschild. Auf Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal haben haltende Züge (auch Güterzüge) an der Haltetafel zu halten, Reisezüge jedoch am Bahnsteig auch wenn am Bahnsteig keine Haltetafel aufgestellt ist.
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